Müssen Lotteriegewinne versteuert werden?

Müssen Lotteriegewinne versteuert werden?
February 24 21:38 2013 Print This Article

Lotto

Teilnehmer an Lotterien wie dem Zahlenlotto oder der Klassenlotterie sind sich oftmals nicht sicher, ob sie einen möglichen Gewinn versteuern müssen. Diese Frage lässt sich für in Deutschland erzielte Spielgewinne einfach und in einer für den Spielteilnehmer erfreulichen Weise beantworten. Bei der Nutzung des Gewinnes sind jedoch einige steuerliche Besonderheiten zu beachten.

 

Spielgewinne sind nicht steuerbar

In Deutschland sind erzielte Spielgewinne nicht steuerbar. Für diese eindeutige Regel existieren zwei Begründungen, welche beide zutreffend sind:

– Einerseits sind Spielgewinne keine Einkünfte im Sinn der Einkommensteuer, da sie keiner Einkommensart zugerechnet werden können.

– Zum anderen erfolgt bei erlaubten Glücksspielen eine Besteuerung der Spieleinsätze, welche in der Rechtsliteratur als Steuerungselement und als Ersatz für die ausfallende Gewinnbesteuerung interpretiert wird.

Wer an in Deutschland nicht zugelassenen Spielen ausländischer Anbieter teilnimmt, muss dem Gesetz nach auf seine Gewinne zwar ebenfalls keine Steuern bezahlen, aber die fällige Lotteriesteuer abführen. Das ist bei einer unerlaubten Spielteilnahme unmöglich, die Regelung dient faktisch dazu, illegale Spielteilnahmen über in anderen EU-Staaten zugelassene Anbieter bestrafen zu können.

Die Verwendung des Spielgewinns kann zur Steuerpflicht führen

Während beim Erhalt eines Spielgewinnes keine Steuern anfallen, löst dessen Verwendung die übliche Steuerpflicht aus. Das gilt sogar für das steuerlich als Geschenk zu wertende Teilen mit dem Ehepartner. Bei einer bestehenden Zugewinngemeinschaft lässt sich durch die künftige Wahl der Gütertrennung die Schenkungssteuerpflicht umgehen. Bei Ehepaaren liegt jedoch ohnehin die Annahme nahe, dass sie den Spieleinsatz gemeinsam getragen haben und somit als Spielgemeinschaft zu werten sind. In allen anderen Fällen schließen Tippgemeinschaften idealerweise einen schriftlichen Vertrag über die Verteilung von Einsätzen und Gewinnen ab, damit das Finanzamt keine steuerpflichtige Schenkung annimmt. Bei der späteren Anlage des Lotteriegewinnes wird die übliche Abgeltungssteuer oder Einkommensteuer fällig. Diese lässt sich am einfachsten durch die Anlage in Gold umgehen, da dessen Wiederverkauf nach einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei erfolgt.

Der Name der Spielteilnehmer

Die steuerfreie Verteilung des Lotteriegewinnes an die Mitglieder einer Tippgemeinschaft schließt nicht aus, dass diese gegenüber der Lotteriegesellschaft als solche bezeichnet wird. Lotterieeinnahmen wie zum Beispiel SKL Boesche bieten ihren Kunden jedoch an, am Spiel unter Bezeichnungen wie “Vorname – Nachname und Mitspieler” teilzunehmen. Diese Bezeichnung im Spielvertrag schließt sicher aus, dass Finanzämter nach der Gewinnaufteilung einen Anfangsverdacht auf steuerpflichtige Schenkungen äußern. Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei SKL Boesche.

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