Das Verhalten der Erbschaftssteuer bei einem Erbe von einhunderttausend Euro gestaltet sich unterschiedlich für die Erben der Steuerklasse eins bis drei. In Fällen der Steuerklasse zwei kommt, beim Anstieg des Erbwertes von neunzigtausend auf hunderttausend Euro, ein Härteausgleich zur Anwendung.
Geschäfte des täglichen Lebens sind gesetzlich geregelt und finden in den verschiedenen Sparten ihre Regelungen. Beim Erbrecht ist das ebenfalls so, hier sind alle möglichen Punkte, die mit dem Thema Erbe in Verbindung stehen, geregelt.
Vielleicht ist der Eine oder Andere schon einmal in die Lage gekommen und konnte eine Erbschaft antreten. Angenehm, wenn alles ohne Probleme erledigt werden konnte. Dabei ist es unerheblich, von welchem Wert die angetretene Erbschaft ist. Vielfach kommt es zu Streitigkeiten unter den vermeintlichen Erben und der Ruf nach dem Gesetz und dessen Vertreter wird laut.