Das Verhalten der Erbschaftssteuer bei einem Erbe von einhunderttausend Euro gestaltet sich unterschiedlich für die Erben der Steuerklasse eins bis drei. In Fällen der Steuerklasse zwei kommt, beim Anstieg des Erbwertes von neunzigtausend auf hunderttausend Euro, ein Härteausgleich zur Anwendung.