Fachmärkte gaukeln uns die Tiefstpreisgarantie vor und wenn wir das Produkt woanders günstiger sehen, wird der Differenzbetrag erstattet. „Garantiert!“
Die Behauptung „Tiefstpreisgarantie“ stellt keine Diskriminierung der Wettbewerber dar, so das OLG Bremen. Bei einer genaueren Betrachtung ist die „Tiefstpreisgarantie“ eine preispolitische Strategie. Mehr nicht. Unterschiede zwischen Fachmärkte und Fachgeschäfte bestehen vor allem in:
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